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3. Spezielle Themen und Gruppen3.4 Seelische & psychische Störungen, akute KrisenWenn Du auf der Straße lebst, wohnungslos bist und das Gefühl hast, irgendetwas mit Dir stimmt nicht und es geht Dir überhaupt nicht gut, und das, obwohl Du körperlich einigermaßen okay bist und auch kaum oder keine Drogen nimmst, dann solltest Du diese Hinweise sehr ernst nehmen, - insbesondere dann, wenn dieses Gefühl länger andauert. Dann solltest Du überlegen, ob Du psychologische Hilfe brauchst, weil hier eine Störung oder gar Erkrankung vorliegen kann. Als psychische Störungen gelten Abweichungen vom Erleben oder Verhalten psychisch gesunder Menschen. Beeinträchtigt sein können das Denken, das Fühlen und das Verhalten. In der Regel ist damit ein großes Leid auf Seiten der Betroffenen verbunden. Um vorschnelle Zuschreibungen und Vorverurteilungen zu vermeiden, benutzen wir an dieser Stelle bewusst das Wort psychische Störung und sind sehr vorsichtig mit dem Wort psychische Erkrankungen. Zu psychischen Störungen zählen alle körperlich nicht begründbaren, seelischen Erkrankungen; aber auch seelische Störungen als Folge von körperlichen Erkrankungen (z.B. Hirnhautentzündungen oder Hirnverletzungen). In der Medizin wird mit psychischer Störung eine (dauerhafte) psychische Erkrankung bezeichnet; teilweise bezeichnet man als psychische Störung aber auch nur Beeinträchtigungen vorübergehender Art. Die Antipsychiatrie vertritt eine radikale Position, indem sie die Existenz psychischer Krankheiten verneint. Sie stellt die Abgrenzung zwischen der psychischen Gesundheit, der Normalität und der Abweichung und Störung in Frage. Zudem löst der Begriff "Psychische Störung" oder "Psychische Erkrankung" bei den Beteiligten oftmals (berechtigte) Ängste aus. Auch aus diesem Grund ist ein vorsichtiger Umgang mit diesem Begriff notwendig, denn nach wie vor gilt: "Irren ist menschlich." Die bekanntesten Beispiele für Begriffe, die im Zusammenhang mit psychischen
Störungen genannt werden, sind:
Aber Vorsicht: Ärzte und Fachleute sind schnell dabei, sich mit unverständlichen
Worten auszudrücken. Oftmals bedeutet ein eindrucksvolles Wort nicht viel mehr
als "irgendetwas stimmt mit Dir nicht, aber genau kann ich es auch nicht sagen!"
Also, wenn Du mit diesem Problemkreis selbst oder in Deinem Umfeld zu tun
hast, ist es wichtig und hilfreich, genau nachzufragen. Und zwar so lange, bis Du
vollkommen verstanden hast, was gemeint ist. Ganz besonders, wenn Du Dich in einer äußerst belastenden und schwierigen Lebenssituation befindet - und das ist ja gegeben, wenn Du auf der Straße lebst oder wohnungslos bist, und dazu weitere Schwierigkeiten und Belastungen hinzukommen, mit denen Du ohne weiteres nicht zurecht kommst - kann genau so ein Effekt auftreten. Deshalb ist es wichtig, dass Ärzte oder Fachleute Deine Lebensumstände in die Diagnose und Behandlung mit einbeziehen und sie berücksichtigen. Das selbe gilt, wenn Du bereits vor Deiner Wohnungslosigkeit damit zu tun hattest und eigentlich dachtest, das wäre jetzt ausgestanden. Viele psychische Störungen und Erkrankungen lassen sich heutzutage gut behandeln. Dabei können sich Psychotherapie und Psychopharmaka (Medikamente) ergänzen. Allerdings ist es noch immer oft sehr schwer, eine gute ambulante oder stationäre Therapie zu finden. Mit den Störungsursachen beschäftigen sich die Psychiatrie, die Psychoanalyse und die Tiefenpsychologie. Es gibt aber auch andere Ansätze wie etwa die Gestalttheorie. Körperliche Ursachen werden in der Neurologie erforscht. Für seelische und akute Krisen und Notsituationen steht in Berlin ein dafür speziell eingerichteter Sofort-Service bereit: der Berliner Krisendienst, www.berlinerkrisendienst.de. Aber auch, wenn Du nicht selbst, sondern ein Freund oder Bekannter von Dir in einer Krise ist, und Du selbst hilflos bist und nicht weist, wie Du Dich verhalten sollst oder was zu tun ist, kannst Du Dich an den Krisendienst wenden. Anlässe, sich mit dem Berliner Krisendienst in Verbindung zu setzen, können sein: Trennungen, Isolation, Suchtprobleme, Ängste, familiäre Konflikte Panikzustände, Suizid-Gedanken, traumatische Erfahrungen, aber auch psychische Erkrankungen, Psychiatrie-Erfahrung, geistige und/oder körperliche Behinderung, Verlust eines nahe stehenden Menschen, akute seelische Not-Situationen. Der Berliner Krisendienst ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Er bietet insbesondere in den Abend- und Nachtstunden Beratung und Hilfe in Krisensituationen an. Damit werden die vorhandenen psychosozialen und psychiatrischen Dienste auch außerhalb ihrer Öffnungszeiten effektiv ergänzt. In sechs Regionen Berlins sind 9 Standorte täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, von 16.00 bis 24.00 Uhr geöffnet. Zu diesen Zeiten kannst Du telefonisch Kontakt aufnehmen oder den nächstgelegenen Standort aufsuchen, um vor Ort ein Gespräch zu führen - ohne Voranmeldung, kostenlos und auf Wunsch anonym. In dringenden Fällen suchen die Berater auch den Ort der Krise auf. Ärzte stehen - ebenfalls rund um die Uhr in Rufbereitschaft und werden gegebenenfalls hinzugezogen. Außerhalb der Öffnungszeiten der regionalen Standorte wird jeder Anruf automatisch an den überregionalen Bereitschaftsdienst weitergeleitet. Dieser wird am Standort der Region Mitte von allen Mitarbeitern des Berliner Krisendienst gemeinsam betrieben. Der Bereitschaftsdienst übernimmt somit täglich von 24.00 bis 16.00 Uhr einen wichtigen Teil der Krisenversorgung des gesamten Stadtgebietes Berlin (an Werktagen von 08.00 bis 16.00 Uhr nur telefonische Information und Weitervermittlung). Eine andere Möglichkeit, überhaupt jemanden zum Reden zu finden, ist die Telefonseelsorge der Evangelischen und Katholischen Kirche. Sie ist kostenfrei und rund um die Uhr für ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu erreichen. www.telefonseelsorge.de Wer sich etwas von der Seele reden will, findet bei der Telefonseelsorge Menschen, die zuhören, die sich einlassen, die raten und helfen. Anonym und vertraulich. Die Telefonseelsorge kann Probleme nicht lösen. Aber sie kann vielleicht dabei helfen, dass Anrufende es selbst schaffen. Wer seine Probleme in Worte fassen muss, sieht sie klarer. Im Gespräch können Anrufende menschliche Nähe, Zuwendung und Anstoß zu neuem Lebensmut erfahren. Die Telefonseelsorge ist unter den Rufnummern 0800/ 111 0111 und 0800/ 111 0222 kostenfrei rund um die Uhr für ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu erreichen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Wenn Du keine aktuelle Krise hast, aber trotzdem der Meinung bist, mit Deinem seelischen und psychischen Zustand ist irgendetwas nicht in Ordnung, kannst Du die Sozialpsychiatrischen Dienste der Berliner Bezirke aufzusuchen. Die Sozialpsychiatrischen Dienste helfen bei Fragen zu:
Angeboten werden unter anderem:
Darüber hinaus bieten die Sozialpsychiatrischen Dienste
Die Telefonnummern und Anschriften des Berliner Krisendienstes, der Berliner Telefonseelsorge und weiterer Krisentelefone sowie die Adressen der bezirklichen Sozialpsychiatrischen Dienste und eine Auswahl weiterer Angebote findest Du im Adressenteil. Im Grunde gilt ähnliches wie das, was wir auch schon in den Punkten zum Thema Alkohol sowie Süchte und Drogen gesagt haben:
Zum Schluss noch ein sehr wichtiger Hinweis: Noch immer ist die Auffassung sehr weit verbreitet, dass Menschen, die unter psychischen Störungen leiden oder erkrankt sind, gegen ihren Willen in eine Psychiatrie eingewiesen werden und dort nicht mehr herauskommen (geschlossene Anstalt). Dieses Vorurteil ist falsch. Richtig ist, dass eine Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung nur dann erfolgen kann und darf, wenn erkennbar ist, dass Du Dich selbst oder andere massiv gefährdest. Und selbst wenn Dir eine Zwangseinweisung aus genau diesen Gründen droht, hast Du noch Möglichkeiten, Dich dazu zu verhalten. Gerade Menschen, die bereits eine Psychiatrie-Erfahrung hinter sich haben, können Dir genauestens beschreiben, was in diesem Fall zu tun ist und welche Möglichkeiten Dir zur Verfügung stehen. Nur die Polizei und Feuerwehr hat exekutive Gewalt; allerdings kann der sozialpsychiatrische Dienst, eine Krisenberatungsstelle, ein(e) niedergelassener Psychiater(in) oder eine Betreuungseinrichtung mit Aufenthaltsbestimmung und Heilbehandlung die Polizei holen, die dann in aller Regel glaubt, dass sie dich in die Psychiatrie bringen muss, wenn sie deiner habhaft wird. Wenn dabei Freunde anwesend sind, die bezeugen können, dass Du weder fremd- noch eigengefährdendes Verhalten an den Tag gelegt hast, darf die Polizei legal nur Deine Personalien aufnehmen, denn Dein Zeuge kann die Haltlosigkeit der psychiatrischen Unterstellung ja bekunden. Falls du Dich nicht ausweisen kannst, kannst du für maximal 48 Stunden in polizeilichen Gewahrsam genommen werden. Sobald sicher ist, dass Du Dich einem polizeilichen Zugriff nicht mehr wirst entziehen können, solltest Du Dich auf jeden Fall kooperativ verhalten. Du stellst Dich total brav, gehst gerne und ohne jeglichen Widerstand zu leisten mit der Polizei mit, bestehst auf eine freiwillige Unterbringung in der Psychiatrie, zeigst Dich völlig krankheitseinsichtig und betonst, dass Du weder fremd- noch eigengefährlich bist. Dann kannst Du die Frage stellen, was Dir denn vorzuwerfen sei? Psychisch krank darf man ja schließlich sein. In der Psychiatrie bestehe darauf, daß Du wegen deiner freiwilligen Unterbringung auf eine offene Station eingewiesen wirst. Aus einer offenen Station kannst du jederzeit das Weite suchen! Falls Du aufgefordert wirst, entweder die freiwillige Unterbringung auf der Geschlossenen zu akzeptieren, oder zwangsweise untergebracht zu werden, lasse Dir das schriftlich geben, im Gegenzug akzepzierst du die freiwillige Unterbringung in der geschlossenen Abteilung. Ab diesem Moment ist es äußerst wichtig, dass Du telefonischen Kontakt (darauf hast Du ein Recht) mit Antipsychiatrischen Helfern, deinem Rechtsanwalt oder einer Vertrauensperson, die sich in Deiner Gegenwart positiv über die Antipsychiatrie geäußert hat, aufnimmst. Als freiwilliger Patient hast Du unweigerlich das Recht, keine Psychopharmaka (Medikamente) verabreicht zu bekommen, wenn Du das nicht willst. Das ganze weitere Vorgehen an dieser Stelle zu beschreiben, würde den Umfang dieses Leitfadens bei weitem sprengen. Wir wollen an dieser Stelle nur sehr deutlich machen, dass auch im Fall einer (Zwangs-)Einweisung Deine Bürgerrechte nicht außer Kraft gesetzt werden, sondern noch Möglichkeiten bleiben, die Situation so zu steuern, wie Du es für richtig hältst. |
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