2. Hilfen & Angebote
2.3 Wohnraumbeschaffung
Solltest Du auf der Strasse leben oder zur Zeit bei einem Kumpel schlafen und
keine feste Meldeadresse in Berlin haben, dann finde bitte erst einmal heraus,
welches Sozialamt in welchem Berliner Bezirk für Dich zuständig ist.
Hierfür gibt es eine Tabelle, die Du im Adressteil findest. Die Zuständigkeit richtet sich nach
Deinem Geburtstag oder dem Anfangsbuchstaben Deines Nachnamens.
Mit fester Meldeadresse gehst Du zu dem Sozialamt in Deinem Bezirk, in dem
Du noch gemeldet bist. Das für Dich zuständige Sozialamt ist aufgrund eines
Gesetzes - dem ASOG (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung in Berlin) verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß Du untergebracht
wirst. Bei dieser Unterbringung kann es sich um eine Obdachlosenunterkunft, um
eine Pension oder um ein Hotel handeln.
Wenn Du Dich in sozialen Schwierigkeiten befindest und nicht aus eigener Kraft in
der Lage bist, diese Schwierigkeiten zu überwinden, kann das Sozialamt Dir dabei
helfen, in einer besonderen Wohnform untergebracht zu werden. Der Paragraph, der
hierbei zur Anwendung kommt, ist der §72 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG).
Dort heißt es in §72, Absatz (1), Satz 1: "Personen, bei denen besondere
Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, ist Hilfe zur
Überwindung dieser Schwierigkeiten zu gewähren, wenn sie aus eigener Kraft
hierzu nicht fähig sind."
Zu den Angeboten auf Grundlage von §72 BSHG gehören:
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Betreutes Gruppenwohnen (BGW)
- Übergangswohnheime
- Kriseneinrichtungen
- Hilfen zum Wohnungserhalt und zur Wohnungserlangung (WuW)
In Verbindung mit einer Suchterkrankung oder aber einer psychischen Erkrankung
können auch andere Paragraphen des BSHG in Anwendung kommen (z.B. §39).
Aber Achtung: Im Jahr 2004 wird das Bundessozialhilfegesetz grundlegend
geändert, und damit ändern sich auch die Paragraphen.
Auf die Möglichkeiten und Verfahren, Hilfeformen nach den §72 des Bundessozialhilfegesetzes
in Anspruch zu nehmen, gehen wir am Ende dieses Abschnitts ein.
Zunächst beschreiben wir die Möglichkeiten, sich regulär eine Wohnung auf dem
Wohnungsmarkt zu besorgen.
Beim Amt für Wohnungswesen, daß sich in der Regel in dem gleichen Bezirk wie
Dein Sozialamt befindet, kannst Du einen Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS)
beantragen.
Einen Wohnberechtigungsschein bekommst Du beispielsweise, wenn Du obdachlos
bist oder Dein Einkommen (nach Wohnungsbindungsgesetz) nicht ausreicht, um
eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu mieten. Dieser Wohnberechti-
gungsschein (WBS) erlaubt Dir, eine öffentlich geförderte Wohnung des Sozialen
Wohnungsbaus zu beziehen. Diese Wohnungen sind nicht für Personen gedacht, die
ein normales Einkommen haben.
Die Größe der Wohnung, die Du mieten darfst, wenn Du von Sozialleistungen
abhängig bist, ist allerdings vorgeschrieben. Die zulässige Quadratmeter- und
Raumzahl kannst Du von Deiner SachbearbeiterIn beim Sozialamt oder beim
Wohnungsamt erfahren (siehe auch Sozialhilfebroschüre für Berlin & Brandenburg).
In der Regel stehen beide Angaben auch auf dem Wohnberechtigungsschein.
Natürlich hängt die Wohnungsgrösse auch davon ab, ob Du alleine, mit Ehepartner,
mit Lebensgefährten oder mit Kind(ern) eine neue Wohnung ziehen möchtest.
Wenn Du "Hilfe zum Lebensunterhalt" beziehst, übernimmt in der Regel das
Sozialamt Deine Mietkosten. Das bedeutet, das Sozialamt zahlt die Nettokaltmiete
und die Betriebskosten kalt. Ebenfalls bekommst Du einen Heizkostenzuschuss.
Falls Du nicht so gut mit Geld umgehen kannst, bitte das Sozialamt, die Miete
direkt an Deinen Vermieter zu zahlen, damit Du nicht in die Verlegenheit
kommst, wegen Mietschulden die Wohnung zu verlieren. Für die Energiekosten,
Strom oder Gas zum Kochen mußt Du allerdings selber aufkommen. Den Strom
mußt Du also von Deiner Sozialhilfe zahlen.
Wohngeld oder Wohngeldzuschuss kannst Du bekommen, wenn Du in anderer
Form staatliche Leistungen beziehst. Beispielsweise bekommst Du eine Waisenrente,
Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder ähnliche Leistungen und liegst unter
einer bestimmten Einkommensgrenze (Bedürftigkeitsprüfung beim Wohnungsamt)
- dann kannst du beim Wohnungsamt Wohngeld oder Wohngeldzuschuss beantragen.
Diese Leistung kommt dann nicht vom Sozialamt!
Die Übernahme von Kautionen (3 Nettokaltmieten sind üblich) lehnen die
Sozialämter häufig ab. Du kannst der Ablehnung aber widersprechen. Das muß
natürlich schriftlich erfolgen. Laß Dir dabei helfen. Zu Widersprüchen siehe den
Punkt "Rechtsberatung" im nächsten Abschnitt.
Das Sozialamt wird Dich in der Regel dazu auffordern, Dir eine Wohnung ohne
Kautionszahlung zu suchen oder Dir eine Wohnung aus dem "geschützten Marktsegment"
vermitteln wollen. Für diese Wohnungen muß das Sozialamt keine Kautionen
zahlen. Die Ablehnung einer so vermittelten Wohnung ist meist schwierig
und muß gut begründet werden, also genau auf Mängel der Wohnung achten und
gegebenenfalls auf Beseitigung der Mängel bestehen.
Achtung: Wenn Kaution gewährt wird,
dann in der Regel nur als Darlehen.
Das heißt, wenn es Dir finanziell besser geht, musst Du die Kaution zurückzahlen.
Eine neue Praxis mancher Sozialämter ist die Ausstellung einer Bürgschaft über
die Kaution. Bei einer Bürgschaft gibt das Sozialamt gegenüber dem Vermieter
eine Erklärung ab, das es im Schadenfall, in Höhe des Kautionsbetrages, für
den Schaden eintritt. Hier fließt also kein Bargeld. Diesen Vorschlag kannst Du
Deiner/m SozialarbeiterIn bei Ablehnung auch unterbreiten. Vielleicht ist er/sie
dann leichter bereit die Übernahme der Kaution zu befürworten.
Für die Anmeldung von Strom, Gas, Telefon und GEZ musst du in der Regel selber
sorgen. Die Kosten für Strom und Gas (für Kochen, Warmwasser) sind von der
Sozialhilfe zu bezahlen. Es lohnt sich bei den verschiedenen Anbietern die Strom-
und Gaspreise zu vergleichen. Frage beim Sozialamt nach, ob eine Vergleichsliste
dort vorliegt.
Für GEZ-Gebühren (öffentlich rechtliches Fernsehen) gibt es beim Sozialamt einen
Antrag auf Gebührenbefreiung, frage dort bitte nach, er wird Dir selten ohne
Anfrage ausgehändigt.
Telefonanschlußgebühren übernimmt das Sozialamt nur, wenn Du aus
Krankheitsgründen auf ein Telefon angewiesen bist. Bei der Telekom gibt es auf
Anfrage einen Sozialtarif. Dieser gilt für Personen die von der GEZ-Gebühr befreit
sind, teilweise auch für Behinderte. Ob es für weitere Personengruppen Sozialtarife
gibt, kannst Du bei der Telekom selbst erfragen.
Kabelanschluss auf Deinen eigenen Wunsch, wird das Sozialamt auf keinen Fall
übernehmen. Solltest Du allerdings auf Grund Deines Mietvertrages verpflichtet
sein, den Kabelanschluss zu nutzen (das kann sein, wenn der Vermieter einen
Vertrag für sein gesamtes Haus mit einem Kabelanbieter geschlossen hat), dann
muß das Sozialamt die Gebühren dafür übernehmen.
Du hast noch Alt-Schulden bei der BEWAG oder GASAG? Versuche bitte entweder
mit Hilfe des Sozialamtes, der Schuldnerberatung oder in Eigeninitiative eine
Ratenzahlung mit dem Energieversorger zu vereinbaren. Eine Schuldenübernahme
für Altschulden wird Dir das Sozialamt in der Regel nicht gewähren. Falls
doch, kann es sich nur um ein Darlehen handeln und das Sozialamt kann Dir die
Schuldenübernahme bis zu einem begrenzten Prozentsatz von Deinem Regelsatz
(Hilfe zum Lebensunterhalt) monatlich abziehen. Somit kann eine persönliche
Vereinbarung mit dem Energieversorger für Dich günstiger sein.
Bei der aktiven Suche und Vermittlung von Wohnraum kannst Du die Sozialen
Wohnhilfen der Bezirksämter nutzen. Die Adressen und Öffnungszeiten musst Du
bei Deinem Sozialamt erfragen.
Bei allen städtischen Berliner Wohnungsbaugesellschaften kannst Du Dich als
Wohnungssuchende/r eintragen lassen. Die Vorlage eines WBS in Kopie ist von
Vorteil, gegebenenfalls kannst Du den WBS nachreichen. Eine Übersicht der
städtischen Wohnungsbaugesellschaften findest Du im Adressteil.
Weiterführende Adressen bekommst Du ebenfalls beim Sozialamt oder beim Wohnungsamt.
Das Berliner Branchenbuch (bei Postämtern oder in Einrichtungen der
Wohnumgslosenhilfe anzusehen) und das Internet können Dir auch beim Auffinden
von Adressen helfen. Wo Du kostenlos das Internet benutzen kannst, findest Du
bei den Angebotsbeschreibungen der Einrichtungen (es sind noch wenige) im
Adressteil.
Falls Du nicht alleine wohnen möchtest und Dir vorstellen kannst, in einer Wohngemeinschaft
mit mehreren Leuten zu leben, melde Dich bei der Mitwohnzentrale
an. Die Gebühren für die Vermittlung trägt auf Antrag das Sozialamt.
Mitwohngelegenheiten, und sei es nur vorübergehend, um in Ruhe nach einer
geeigneten Wohnung zu suchen, finden sich in Berlin einige. Für diese Wohnform
kann das Sozialamt die Miete ebenfalls übernehmen. Wichtig ist, dass Du einen
Untermietvertrag abschließt.
Du musst unbedingt das Sozialamt vor Abschluß des Vertrages wegen der
Bestätigung der Kostenübernahme fragen! Das gilt außerdem generell für den
Abschluß von Mietverträgen, wenn das Sozialamt Deine Miete übernehmen soll!
Natürlich kannst Du auch den klassischen Weg über Zeitung und Internet nutzen
um eine Wohnung zu finden. Das Beste ist, Du spielst bei der Besichtigung
und dem Gespräch mit Deinem möglichen, zukünftigen Vermieter mit offenen
Karten und sagst ihm, dass Deine Miete vom Sozialamt übernommen wird. Manche
Vermieter lehnen sofort ab, andere finden es aber auch ok, weil sie wissen, das die
Miete im Normalfall pünktlich kommt.
Falls Du kein Geld hast um Dir eine Tages-Zeitung zu kaufen, frag in Deinem
Sozialamt, in einer Einrichtung (Tagesstätte) oder im Zeitungsverlag (MoPo, Tagesspiegel,
Berliner Zeitung) nach einem kostenlosen Exemplar. Manche(r) KioskbesitzerIn
ist vielleicht auch so nett, Dir ein Exemplar kostenlos zu überlassen!
Besondere Wohnformen und Wohnhilfen nach §72 BSHG
Auf die Möglichkeiten und Verfahren, Hilfeformen nach dem §72 des Bundessozialhilfegesetzes
in Anspruch zu nehmen, gehen wir in diesem Abschnitt ein.
Nachfolgend beschreiben wir die besonderen Wohnformen des betreuten Wohnens,
die durch den §72 BSHG geregelt sind.
Für alle nachfolgend beschriebenen Wohnformen muss das Sozialamt
eine Leistungsvereinbarung mit der Betreuungseinrichtung treffen und eine
Kostenübernahmeerklärung abgeben.
Betreutes Wohnen - was soll das sein? Warum solltest Du Dich betreuen lassen?
Gründe dafür gibt es einige. Dass Du wohnungslos geworden bist, ist bestimmt
nicht von heute auf morgen geschehen. Da spielen eine ganze Menge Ereignisse
eine große Rolle. Du hast eventuell Deinen Partner verloren, Dein Job wurde Dir
gekündigt, Du bist krank geworden oder ein anderes schreckliches Ereignis hat
dazu geführt, dass Du aufgegeben und resigniert hast. Du hast die alltäglichen
Dinge des Lebens schleifen lassen, hast Deine Wohnung nicht mehr sauber
gemacht, hast die Post nicht mehr beantwortet oder sie gar nicht mehr geöffnet.
Deine Freunde haben den Kontakt zu Dir abgebrochen, weil sie andere Interessen
hatten, Du musstest mit weniger Geld auskommen, kamst damit nicht klar, hast
eventuell angefangen zu Trinken oder Drogen zu nehmen.
Die finanziellen monatlichen Belastungen wurden zu viel. Erst war das Auto weg,
dann hattest Du kein Telefon mehr, der Strom wurde Dir abgestellt, die Miete
hast Du nicht mehr bezahlt, die Schulden sind Dir über den Kopf gewachsen,
Deine Bank hat Dir schon längst Dein Konto gekündigt... Die alltäglichen Dinge
des Lebens haben Dich einfach überfordert oder Du hast es nie gelernt, alleine
damit zurecht zu kommen.
In Deiner jetzigen Situation, also ohne Wohnung, ohne ausreichende Finanzmittel,
ohne Beschäftigung, eventuell mit einem Suchtproblem belastet und ohne eigenen
Hausrat wirst Du wahrscheinlich nicht in der Lage sein, mit allen Anforderungen,
die mit einer neuen Wohnung auf Dich zukommen, alleine fertig zu werden.
Dafür gibt es betreutes Wohnen und zwar in verschiedenen Formen - ganz Deiner
persönlichen Situation angemessen.
Beim betreuten Wohnen findest Du Menschen, die Dir helfen, mit allen anstehenden
Problemen zurechtzukommen: Diese Menschen unterstützen Dich dabei,
nach und nach Deine Probleme auf die Reihe zu bekommen, damit Du in Zukunft
(wieder) alleine Deinen ganz normalen Alltag regeln kannst.
Die Betreuung versucht Dir dabei zu helfen, dass Du erneut soziale Kontakte
aufbauen kannst, Deine Suchtprobleme in den Griff bekommst, möglicherweise
an einer Aus- oder Weiterbildung teilnimmst oder wieder zu einem geregelten
Einkommen und einem Job gelangst. Das hängt natürlich von Dir ab, wie weit Du
Dich darauf einlässt und Dir zurück ins "normale" Leben helfen lässt und, was Du
selbst bereit bist für Dich zu tun.
Krisenwohnen ist für Menschen in sehr akuten Lebenslagen gedacht. Solltest Du
aus der Psychiatrie geflüchtet und wohnungslos sein, steht für Dich speziell das
Weglaufhaus "Villa Stöckle" zur Verfügung. Wenn Du Opfer von häuslicher Gewalt
bist, unter Angstzuständen leidest oder daran denkst, Dich umzubringen, kannst
Du in einer Kriseneinrichtung unterkommen (Frauenhaus, Kinder- und Jugendnotdienst).
Als Obdachloser mit aktueller Suchtproblematik hast Du ebenfalls die
Möglichkeit, in einer Krisenwohnung einen Platz zu finden.
Hier hast Du die Möglichkeit, erst einmal zur Ruhe zu kommen. Wenn Du Dich
stabilisiert hast, kannst Du mit den Betreuern neue Perspektiven für Dich entwickeln.
Die Hilfen beinhalten auch die Vermittlung von betreutem Wohnen,
therapeutischen Einrichtungen, Suche nach Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen.
Die BetreuerInnen in Kriseneinrichtungen sind in der Regel 365 Tage im Jahr
und 24 Stunden am Tag für Dich da.
Übergangswohnen ist meistens die Unterbringung in einem Haus mit mehreren
Einzel- und Doppelzimmern (manchmal auch Mehrbettzimmern). Das Angebot
richtet sich an Menschen, die auf der Strasse leben, aus dem Krankenhaus, aus dem
Gefängnis oder aus gekündigten Mietverhältnissen kommen.
Im Haus sind sozialpädagogische BetreuerInnen zunächst bei der Klärung der
akuten Lebenssituation behilflich. Weitere Unterstützung gibt es bei der Beantragung
von Papieren und Sozialhilfe, Vermittlung zu Fachstellen, Suche nach
geeignetem Wohnraum. Die Versorgung erfolgt in der Regel selbständig. Die Häuser
verfügen über Gemeinschaftsküchen und oft auch Gemeinschaftsduschen (natürlich
mit Einzelkabinen). Waschmaschinen, Gemeinschaftsräume mit Fernseher und Spielen,
sowie kleiner Freifläche, sind oft auch vorhanden.
Die Unterbringungszeit ist begrenzt. Das Ziel ist, Dich wieder in die Lage zu versetzen,
eigenständig Dein Leben und Deinen Haushalt zu führen. Deine Mitarbeit bei
der Klärung Deiner Probleme ist immer von Vorteil. Je aktiver Du selber bist, desto
besser kann der Betreuer oder die Betreuerin Dich unterstützen.
Für Frauen gibt es besondere Angebote, bitte im Adressteil darauf achten.
Beim Betreuten Einzelwohnen (BEW) bekommst Du eine Wohnung mit Untermietvertrag.
Einzelwohnungen sind vorrangig für Menschen da, die nicht in akuten
Alkohol- oder Drogenproblemen stecken. Das heißt, wer bereits in einem ambulan
ten Therapieprogramm integriert ist und eventuell Ersatzdrogen bekommt, hat
auch die Chance auf eine Einzelwohnung. Der Hauptmieter der Wohnung ist die
Einrichtung, die Deine Betreuung übernommen hat.
Der Betreuer, die Betreuerin, die sich um Dich kümmert, kommt regelmäßig zu Dir
nach Hause und hilft Dir, die Dinge zu erledigen, die anstehen. Das können sein;
die regelmäßige Zahlungen der Miete, Strom- und Heizkosten, das Erstellen eines
Haushaltsplanes, damit Du auch am Ende des Monats noch etwas im Kühlschrank
und im Geldbeutel hast, oder die Wohnung sauber halten, Wäsche waschen und so
weiter. Der oder die BetreuerIn ist Dir auch bei der Erledigung Deiner Post und bei
Behördengängen behilflich. Er oder sie organisiert mit Dir die Einrichtung Deiner
Wohnung und das Beschaffen von notwendigem Hausrat. Diese Betreuung ist eine
Hilfestellung bis und damit Du wieder alleine zurecht kommst.
Der oder die BetreuerIn unterstützt Dich auch bei der Suche nach einer Weiterbildung
oder nach einem Arbeitsplatz. Die Einrichtung bietet in der Regel auch
Freizeitangebote, damit Du nicht ständig alleine in Deiner Bude hockst. Wenn die
Betreuungszeit zu Ende ist, kannst Du in der Regel die Wohnung als HauptmieterIn
übernehmen.
Bei Betreutem Gruppenwohnen (BGW) bekommst Du ein Einzelzimmer in einer
Gemeinschaftswohnung. Für das Einzelzimmer gibt es keinen Untermietvertrag,
sondern nur eine Nutzungsvereinbarung. Der Mieter der Wohnung ist die Einrichtung,
die Dich betreut.
Diese Form des Wohnens soll nur vorübergehend sein, bis Du in das Einzelbetreute
Wohnen umziehen kannst. Dieses Angebot richtet sich an Alkohol- und
Drogenabhängige, die nicht in einer stationären Betreuung untergebracht sind. Die
Gruppenwohnung ist natürlich alkohol- und drogenfrei. Das heißt also, dass Du
bereits in einer Therapie bist und gegebenenfalls Suchtersatzmittel bekommst. Hier
hilft Dein(e) BetreuerIn Dir dabei, langfristig clean oder trocken zu bleiben und
Dich wieder auf ein suchtfreies, eigenständiges Leben vorzubereiten.
In dieser Wohnform gibt es andere Regeln als beim Einzelwohnen, und die
Betreuung ist meist intensiver und häufiger. Wenn Du es geschafft hast, über einen
längeren Zeitraum alkohol- oder drogenfrei zu bleiben, kannst Du, wenn nötig,
ins Betreute Einzelwohnen oder eventuell sogar direkt in eine Einzelwohnung mit
einem eigenem Mietvertrag umziehen. Natürlich ist es auch möglich, das Du Dich
entschließt, mit jemandem zusammen zu wohnen und gemeinsam eine Wohnung zu
mieten. Auch bei dieser Betreuung geht es darum, Dich wieder ins eigenständige
Leben zurück zu begleiten. Dir wird ebenfalls bei der Suche nach Weiterbildungsmöglichkeiten,
einem Arbeitsplatz und Freizeitangeboten geholfen. Du wirst auf
keinen Fall alleine gelassen, wenn Du aus der Gruppe ausscheidest, außer Du
willst das so!
Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WuW)
Bei dieser Hilfeform, die ebenfalls auf Grundlage des §72 BSHG gewährt wird
und einen Kostenübernahmeschein des Sozialamts erfordert, wird Dir keine
Wohnmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Vielmehr geht es, wie der Name schon
sagt, um eine Unterstützung beim Wohnungserhalt oder bei der Wohnungserlangung.
Hierbei wird davon ausgegangen, daß Du von Wohnungslosigkeit bedroht
bist und ohne Beratung und Anleitung nicht in der Lage bist, den eigenen
Wohnraum zu erhalten oder zu erlangen und deshalb zeitweise problembezogene
Hilfe durch sozialpädagogische Fachkräfte benötigst.
Diese Hilfe könnte also dann für Dich interessant sein, wenn Du meinst, auf
Formen des betreuten Wohnens verzichten zu können, und gleichzeitig aber das
Gefühl hast, Du könntest Hilfe gebrauchen, um den Weg in eine eigenen Wohnung
mit allem, was damit zusammenhängt, nicht ganz alleine bestreiten zu müssen.
Auch kommt diese Hilfeform dann für Dich in Frage, wenn der Weg auf die Strasse
oder in eine Notübernachtung scheinbar unausweichlich erscheint und Du nicht
mehr allein weist, welche Auswege Dir noch offen stehen.
Auf der Grundlage eines individuellen Hilfeplanes, der mit Dir ausgearbeitet wird,
besteht die Hilfe aus
- Information
- Anleitung
- Beratung
- Unterstützung
Die Leistungen werden auch im Rahmen aufsuchender Sozialarbeit erbracht, d.h.,
in der Wohnung, in der Du noch wohnst bzw. in die Du gerade eingezogen bist.
Mit den oben genannten Punkten ist im einzelnen folgendes gemeint:
Information
- über das in der Einrichtung zur Verfügung stehende Leistungsangebot mit der Beschreibung aller Deiner Rechte und Pflichten
- über Angebote im Stadtteil und in der Wohnortumgebung
Beratung
- zur Antragstellung auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld oder -hilfe, Bafög, BAB, Wohngeld und so weiter
- zur Beschaffung von Dokumenten und Nachweisen
- zur Inangriffnahme der Schuldenregulierung und gegebenenfalls Vermittlung an eine Schuldnerberatungsstelle
- bei anhängigen Strafsachen gegebenenfalls mit Weitervermittlung an Fachberatungsstellen
- zur Integration ins Erwerbsleben
- zu gesundheitlichen Fragen
- zur Bearbeitung spezieller persönlicher Problemschwerpunkte, u.a. Umgang mit Sucht, Sexualität und Gewalt, gegebenenfalls Vermittlung an entsprechende Institutionen
- zur Aufnahme und Wiederherstellung von familiären und gesellschaftlichen Kontakten
- zur Erlangung / Erhaltung von eigenem Wohnraum
- zur Erlangung von Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen und gegebenenfalls Vermittlung an entsprechende Institutionen
- zur Inanspruchnahme von Angeboten zur Integrationsförderung
Anleitung
- beim Umgang mit Behörden und Institutionen, ebenso mit Vermietern, Arbeitgebern und Ausbildungsstätten
- bei der Erarbeitung von Konfliktbewältigungsstrategien
- zur eigenständigen Haushaltsführung, Selbstversorgung und der Einteilung des Einkommens
- zur Einhaltung notwendiger Verpflichtungen
- zu einer selbstorganisierten, aktiven Freizeitgestaltung
Unterstützung
- bei Bedarf beim Abschluß von Mietverträgen und bei Wohnungsabnahmen
- bei Problemen mit der Hausgemeinschaft und der Hausverwaltung
Diese Formen der Hilfe - Information, Anleitung, Beratung, Unterstützung - tauchen
in ähnlicher Weise auch bei den anderen vorab genannten Hilfeformen auf.
Wenn Du diese Hilfen in Anspruch nehmen willst, solltest Du folgendes bedenken:
Mit Dir wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen und zugleich ein Hilfeplan
erarbeitet, der die hauptsächlichen Hilfeziele, den Hilfebedarf und geeignete
Hilfemaßnahmen enthält.
Er wird regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben. Ebenfalls regelmäßig erfolgt
eine Kontrolle des Hilfeplanes und der mit Dir vereinbarten Ziele. Zum Ende der
Betreuung wird ein Abschlußbericht gefertigt.
Von Dir wird erwartet, dass Du aktiv zur Veränderung in Deiner Situation beiträgst.
Du erklärst mit Deiner Unterschrift unter dem Betreuungsvertrag die Bereitschaft,
diese Hilfe anzunehmen und entsprechend Deiner Möglichkeiten mitzuarbeiten,
selbst Vorschläge einzubringen und vereinbarte Termine wahrzunehmen und gegebenenfalls
auch an den angebotenen Veranstaltungen teilzunehmen.
Gelegentlich wird in Betreuungsverträgen verlangt, dass Du den Anbieter von
den Einschränkungen durch den Datenschutz entbindest. Das bedeutet, dass
personenbezogene Daten von Dir an andere Stellen weitergegeben werden dürfen,
was durchaus hilfreich sein kann, weil ja oftmals verschiedene Behörden und
Stellen beteiligt sind, wenn es darum geht, Deine Probleme zu lösen. Wenn Dir das
unheimlich ist, frage bitte genau nach, wem welche Daten zur Verfügung gestellt
werden und, wer alles Einsicht in Deine Akten nimmt oder nehmen kann.
Du kannst aber immer von Deinem Recht Gebrauch machen, die Einwilligung
zu verweigern. Dir wird dann zwar gesagt, dass damit die Durchführung der
Hilfemaßnahme erschwert wird, aber Du hast ein Recht auf Datenschutz. Hier
musst Du abwägen, was Dir wichtiger ist.
Gelegentlich wirst Du auch gefragt, ob Du damit einverstanden bist, dass im Zuge
des Hilfeplanes Angehörige von Dir verständigt werden dürfen. Wenn Du damit
nicht einverstanden bist, solltest Du erklären, dass Du die Verständigung von
Angehörigen nicht möchtest.
Wie bei allen Verträgen gibt es auch bei Betreuungsverträgen Kündigungsregelungen
und Kündigungsfristen. Es kann passieren, dass Du abgemahnt oder Dir sogar
gekündigt wird, wenn Du einige Zeit unentschuldigt abwesend bist, bei Terminen
fehlst, grob gegen Hausordnungen und sonstige Regeln verstößt oder die Mitarbeit
verweigerst. Die Kündigung kann unter Umständen bei schweren Verstößen gegen
den Vertrag auch fristlos erfolgen. Bei Abmahnungen und Kündigungen wird die
soziale Wohnhilfe des zuständigen Bezirksamtes informiert bzw. mit einbezogen.
Sollte Dir gekündigt werden, solltest Du den Anbieter der Betreuung trotzdem
bitten, Dir zu helfen, eine für Dich besser geeignete Einrichtung zu finden oder
sogar zu vermitteln. Es kann ja durchaus sein, dass Du mit einem anderen Anbieter
oder mit einer anderen Hilfeform besser klarkommst.
Also nicht aufgeben oder verzweifeln, wenn Du Dir Hilfe und Unterstützung
versprichst und mit der Betreuungsfirma, an die Du geraten bist oder die Dir
empfohlen wurde, nicht gleich alles klar geht. Vielleicht ist die Konkurrenz ja
besser!
Soziale Wohnhilfe/
Fachstelle Wohnraumsicherung und Wohnraumbeschaffung
Wenn Du also diese Formen des betreuten Wohnens oder der Hilfen zum Wohnungserhalt
und Wohnungserlangung in Anspruch nehmen willst, kommst Du - allein
schon wegen der dafür notwendigen Kostenübernahmeerklärung - an den Sozialen
Wohnhilfen der Sozialämter nicht vorbei.
Leider sind in den Berliner Bezirken die Sozialämter nicht einheitlich organisiert,
so dass Du es von Bezirk zu Bezirk mit unterschiedlichen Bezeichnungen zu tun
hast. In der Regel heißt die Abteilung "Soziale Wohnhilfe", aber auch Bezeichnungen
wie "Mietrückstands- und Ordnungsstelle", "Wohnungslosen- und Haftentlassenenhilfe",
"Fachstelle Wohnraumsicherung", "Fachstelle Wohnungsnotfälle" oder
"Fachstelle Wohnraumsicherung und Wohnraumbeschaffung". Eine nach Bezirken
geordnete Übersicht der Sozialen Wohnhilfen bei den Berliner Sozialämtern findest
Du im Adressenteil.
Die Arbeit der Sozialen Wohnhilfen/ Fachstellen gliedert sich auf in die Bereiche
der persönliche Betreuung (welche Form der Hilfe ist für Dich erforderlich?), die
finanzielle Betreuung durch die Leistungsstelle (Kostenübernahmen für die
Betreuungsformen, die oben dargestellt sind), sowie die (unbetreute) Unterbringung
in Einrichtungen von gemeinnützigen und privaten Anbietern, sofern
eine Zuständigkeit besteht. (Auf die Regelung mit dem Geburtsdatum und dem
Anfangsbuchstaben Deines Nachnamens hatten wir ja bereits zu Beginn dieses
Abschnitts hingewiesen - für den Fall, dass Du seit längerem keine Meldeanschrift
mehr hast.)
An dieser Stelle bist Du auf jeden Fall gefragt, für Dich herauszufinden, welchen
Weg Du gehen willst:
- eine Unterbringung für Dich organisieren,
- ein Angebot der Betreuung bei einem Anbieter wahrnehmen, mit dem Ziel, irgendwann wieder eine eigenen Wohnung zu haben,
- Hilfe bei der Wiedererlangung einer Wohnung in Anspruch zu nehmen