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2. Hilfen & Angebote2.1 Beratung & LebenshilfeFehlt es Dir an der richtigen Beratung und Information, um wieder auf die Beine zu kommen? Bist Du erstmals mit so einer extremen Lebenssituation konfrontiert? Du findest an verschiedenen Stellen mit Sicherheit die entsprechenden Hilfsangebote. Als erstes empfehlen wir Dir, die speziell für Menschen in Wohnungsnot eingerichtete zentrale Beratungsstelle in der Levetzowstraße aufzusuchen. Die Zentrale Beratungsstelle ist überbezirklich tätig und zuständig für wohnungslose Erwachsene. In den Sprechstunden beraten, unterstützen und vermitteln SozialarbeiterInnen Dich bei der Unterkunfts- und Wohnungssuche, bei der Beantragung von Sozialhilfe und der Durchsetzung von rechtlichen Leistungsansprüchen, sowie bei persönlichen Schwierigkeiten wie Alkohol-, psychischen- und Beziehungsproblemen. Die Beratung dort ist anonym, vertraulich und kostenlos. Während der Sprechzeiten am Montag, Dienstag und Freitag kannst Du nach Absprache Duschen, Baden und die Waschmaschine benutzen. Für Frauen gilt dieses Angebot auch am Mittwoch. Außerdem gibt es eine ärztliche Sprechstunde in der Beratungsstelle am Dienstag und am Freitag in der Zeit von 9:00 - 13:00 Uhr. Die Anschrift und die allgemeinen Öffnungszeiten findest Du im Adressteil. Weitere Beratungsangebote findest Du in den Bürgerbüros der Berliner Bezirksämter, bei Sozialämtern (Sozialpädagogischer Dienst), in den Tageseinrichtungen freier und kirchlicher Träger (siehe Adressteil). Hier kannst Du Dich über die ersten notwendigen Schritte, die Du machen solltest, informieren. Wenn Du Dich nicht traust, weil Du meinst, Du verstehst das Behördendeutsch sowieso nicht, nimm Dir eine Person mit, der Du vertraust und die Dich durch den "Behördendschungel" begleitet. Solltest Du niemanden haben, frage beim Sozialpädagogischen Dienst nach einem Mitarbeiter, der Dich unterstützen kann. Du kannst, wenn Du Schwierigkeiten siehst, mit den Formularen und Anträgen auf Hilfe zurechtzukommen und diese nicht allein ausfüllen kannst, bei den Sozialpädagogischen Diensten der Bezirksämter um Hilfe bitten. Für Deine unterschiedlichen Sorgen und Problemlagen gibt es spezielle Beratungsangebote und Lebenshilfen. Im Adressteil findest Du die einzelnen Anlaufstellen, die nachfolgend kurz beschrieben sind: Niedrigschwellige Angebote bieten etwas zu Essen, einen Aufenthaltsort, einen Ort zum Duschen. Dort findest Du Kleidung und eventuell einen Schlafplatz. Häufig kannst Du dort weiterführende Kontakte knüpfen. Drogenberatungsstellen können Anlaufstelle für ein erstes Gespräch sein, wenn Du das Gefühl hast, mit Deinem Drogenverbrauch nicht mehr zurechtzukommen. Dort wird Dir aufgezeigt, welche Hilfemöglichkeiten es gibt, angefangen von einem Entgiftungsplatz über einen Therapieplatz bis hin zu betreuten Unterkünften und Selbsthilfegruppen. Aber Vorsicht vor überzogenen Erwartungen! Es ist in der Regel nicht möglich, sofort einen Therapieplatz zu erhalten oder sofort in eine betreute Unterkunft für Suchtmittelabhängige zu kommen. Üblicherweise muss zuerst die Maßnahme beantragt werden und dann ist häufig mit Wartezeiten zu rechnen. Schuldnerberatungen sind Dir bei der Verständigung mit den Gläubigern behilflich und verhindern damit oft einen weiteren Anstieg Deiner Schulden. Das Thema Schulden findest Du im nächsten Abschnitt als eigenes Thema dargestellt. Rechtsberatungsstellen für Bürger mit geringem Einkommen kannst Du bei den Bürgerämtern der einzelnen Bezirke finden. Eine Kostenübernahme für die Beratung ist möglich, muß aber vorher beantragt werden. Dafür gibt es den sogenannten Beratungsschein, der bei den Amtsgerichten erhältlich ist und beantragt werden muss. Auch Rechtsanwälte können für Dich einen Antrag auf einen Beratungsschein stellen. Aber Achtung, das gilt nicht für Strafverfahren. Sollte sich bei der Rechtsberatung ergeben, dass Du einen Prozess bei Gericht führen solltest, um Deine Rechte durchzusetzen, kannst Du bzw. Dein Anwalt Prozeßkostenhilfe für den Fall beantragen, dass Du die Anwalts- und Gerichtskosten nicht bezahlen kannst. Wenn Du den Eindruck hast, mit Dir stimmt irgendetwas nicht, Du fühlst Dich abwechselnd depressiv und euphorisch, glaubst, Stimmen zu hören, oder Du fühlst Dich verfolgt, hast Wahnvorstellungen oder überhaupt Erscheinungen, die Du Dir nicht mehr sicher erklären kannst, ist es höchste Zeit, Dich an eine Psychosoziale Beratungsstelle zu wenden. Es kann sein, dass das Leben auf der Strasse und der damit verbundene extreme Stress eine bestimmte Tendenz bei Dir verstärkt, oder, dass diese Erscheinungen durch diese Situation erst hervorgerufen werden. Nimm solche Anzeichen nicht auf die leichte Schulter, sondern laß Dir helfen, bevor eine vorübergehende Erscheinung zum Dauerzustand wird. Gerade im Bereich psychischer Störungen gibt es eine Vielzahl von Hilfemöglichkeiten, sowie verschiedene Formen betreuten Wohnens und auch Selbsthilfegruppen. Keine Angst! Die Beratungsstellen sind keine Psychiatrieeinrichtungen, die Beratung ist freiwillig und anonym. Für den Fall, dass Du aus der Haft entlassen wirst, sind die Angebote der Straffälligen- und Bewährungshilfe eine erste und wichtige Anlaufstelle. Häufig kannst Du schon in der Haft erste Kontakte knüpfen, und so den Start nach der Entlassung vorbereiten. Die Angebote der Straffälligen- und Bewährungshilfe umfassen allgemeine Beratung, Entlassungsvorbereitung, Wohnraumvermittlung, Arbeitsvermittlung, Schuldnerberatung. Darüber hinaus verfügen die Einrichtungen der Straffälligen- und Bewährungshilfe über eigene Wohnprojekte und bieten auch Betreutes Wohnen und Übergangswohnen an, für den Fall, daß Du Dir einen Start nach Ende der Haft nicht alleine zutraust. Ein weiteres wichtiges Arbeitsfeld der Straffälligen- und Bewährungshilfe ist die Vermittlung an Beschäftigungsgeber zur Tilgung von uneinbringlichen Geldstrafen. Das heißt, hier kannst Du Deine Geldstrafe abarbeiten, anstatt sie in der Justizvollzugsanstalt abzusitzen. Wenn Du Dich in einer akuten Krisensituation befindest, stehen Tag und Nacht Krisentelefone und die Telefonseelsorge zur Verfügung. Manchmal hilft schon ein Gesprächspartner, auch wenn er unbekannt und nicht sichtbar ist, über die schwierigsten Momente im Leben hinweg. Für den Fall, dass Du aus einer direkten Gewaltsituation geflüchtet bist, stehen Dir spezielle Zufluchtsorte (Weglaufhaus, Frauenhäuser, Jugendnotdienst usw.) als Anlaufstelle zur Verfügung. Wenn Du Dich als Frau oder als Jugendlicher nicht mehr nach Hause traust, weil Du fürchtest, verprügelt oder drangsaliert zu werden, kannst Du zu diesen Einrichtungen zunächst telefonisch Kontakt aufnehmen. Die Mitarbeiter dieser Einrichtungen werden Dich dann an einem verabredeten Ort abholen, um Dich sicher in die Einrichtung zu bringen. Die Einrichtungen bieten Schutz vor weiteren Übergriffen. Dort werden Dir auch weitere Hilfen vermittelt. Die Adressen dieser Einrichtungen werden nicht veröffentlicht, um so sicherzustellen, dass Du als Gewaltopfer nicht weiter verfolgt wirst. Wenn Du aus einer stationären psychiatrischen Einrichtung flüchtest, steht speziell für Dich das Weglaufhaus zur Verfügung: ein Angebot des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt. Wir haben Dir im vorangegangenen Abschnitt viele Möglichkeiten aufgezeigt, wo Du Hilfe finden kannst. Was für Dich das Wichtigste und Vorrangige ist, musst Du letztlich selbst herausfinden und entscheiden. Unsere Empfehlung ist, dass Du mit Hilfe einer Person, der Du vertraust, einen eigenen Plan über die wichtigsten Schritte und deren Reihenfolge erstellst und ihn dann Punkt für Punkt abarbeitest. Wichtig ist, dass Du den Überblick behältst und nur das machst, womit Du wirklich einverstanden bist. Falls Dir auf dem Weg, Dein Leben wieder auf die Reihe zu bekommen, mal der Geduldsfaden reißt, denke bitte daran, dass Du nicht von heute auf morgen in Deine Situation geschlittert bist, und Du von Dir selbst und anderen keine Wunder erwarten solltest. Also, laß Dir Zeit die Dinge wieder ins Lot zu rücken, denn: "Berlin ist auch nicht an einem Tag erbaut worden." |
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